Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Haunold Bernhard, Mr. Pool

Zum Download bereitgestellt: AGB.pdf

Stand April 2014
1. Allgemein:

Die Firma Haunold Bernhard arbeitet ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Haunold Bernhard gelten für alle mit der Firma Haunold Bernhard getätigten Geschäftsfälle. Insbesondere beim Auftreten von Unklarheiten und/oder Zweideutigkeit sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Haunold Bernhard zwingend anzuwenden. Weiters gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Korneuburg.

2. Prospekte/Datenblätter:

Abbildungen, Darstellungen und Zeichnungen haben meist Symbolcharakter. Sie sind daher nur annähernd maßgeblich.

3. Angebote:

Alle Angebote von uns, ebenso Preislisten, verstehen sich immer freibleibend und verpflichten uns nicht zur Lieferung. Sämtliche Angaben sind vorbehaltlich Irrtum, Preisänderung, Änderungen im Bereich der Technik und der Mass- bzw. Gewichtsangaben.

4. Preise:

Alle Preise für Endabnehmer verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, inklusive Mehrwertsteuer, ab Werk Lager Aspersdorf/NÖ (Incoterms 1990).

5. Bestellungen:

Die an uns oder unseren Verkaufsrepräsentanten übermittelten Bestellungen sind für den Besteller verbindlich und werden erst nach Auftragsklärung, jedenfalls mit Legung der Faktura für Firma Haunold Bernhard rechtsverbindlich. Auf Wunsch des Kunden ergeht vorher eine Auftragsbestätigung an den Kunden. Höhere Gewalt, Streiks, Naturkatastrophen, Transportsperren und ähnliches entbinden uns vom Vertrag.
Geringfügige Änderungen in der Farb-, Konstruktions- und Formgebung der bestellten Ware berechtigen den Kunden, sofern der Kaufgegenstand nicht grundlegend geändert ist, nicht zum Vertragsrücktritt.

6. Lieferzeit:

Die angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und für uns unverbindlich. Sollte es zu einer allfälligen längeren Lieferzeit seitens der Firma Haunold Bernhard kommen, kann der Kunde aus diesem Umstand heraus keine Ansprüche (welcher Art auch immer) geltend machen.

7. Lieferung

Wünscht der Kunde Lieferung, so erfolgt diese wenn nicht anders vereinbart nach dem Ermessen der Firma Haunold Bernhard. Teillieferungen und dadurch bedingt auch Teilrechnungen sind erlaubt und gelten als vereinbart.
Die Kosten der Lieferung, Zustellung oder Postversand gehen, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, zu Lasten des Käufers und wird als Liefer-, Zustell-, Fracht- oder Versandkosten- /Pauschale in Rechnung gestellt.
Jede Lieferung gilt wenn nicht anders vereinbart bis Grundstücksgrenze/Gehsteigkante des Kunden. Für das Einbringen zum Aufstellort ist der Kunde verantwortlich und trägt dafür auch das Risiko.

8. Erfüllung und Gefahrenübergang:

Wird die Ware durch den Kunden abgeholt, erfolgt der Gefahrenübergang durch Übergabe an den Kunden. Bei Lieferung erfolgt der Gefahrenübergang am Lieferort (Grundstücksgrenze/Gehsteigkante) an den Kunden. Wird per Post- oder Kurierdienst versendet ist der Gefahrenübergang bei Aufgabe am Postamt bzw. bei Übergabe an den Kurierdienst oder an die Bahn.

9. Garantie – Gewährleistung:

Es gelten die allgemeinen Gewährleistungsregeln lt. ABGB und KSchG. Die Gewährleistungsfrist beginnt zum gleichen Zeitpunkt wie die Garantie. Alle Reklamationen sind bei sonstiger Verwirkung des Anspruches innerhalb der gesetzlichen Fristen unverzüglich schriftlich per Brief, Fax oder e-mail geltend zu machen. Das Auftreten von Mängel berechtigt nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises oder eines Teiles davon. Die Entscheidung, ob fehlerhafte Teile ausgetauscht oder repariert werden, behalten wir uns vor. Weitere Ansprüche, wie z. B. Schadenersatzansprüche, auch von Mängelfolgeschäden und Gewinnentgang, sind ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche gegen uns sind nur bei grobem Verschulden oder Vorsatz möglich.
Wir gewähren bei ordnungsgemäßer Inbetriebnahme, Installation und Handhabung auf alle fabriksneuen Produkte 6 Monate volle Garantie auf Material, Ersatzteile und Arbeitszeit. Verschleiß sowie Verbrauchsmaterial und Wegzeit sind ausgenommen. Die Garantie beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges der Ware und ist auf den Erstbesitz beschränkt.

10. Installationen/Inbetriebnahmen/Montage/Service

Sämtliche Dienstleistungen nach Abholung oder Lieferung sind im Kaufpreis nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt. Dazu zählen insbesondere Transportkosten, Montagekosten, Wegzeiten für An- und Abfahrt zum Kunden, Service, Wartungsarbeiten etc.
Dienstleistungen, sofern diese nicht pauschal angeboten wurden, werden nach Aufwand zum Stundensatz berechnet (Wegzeit ist Fahrtkostenpauschale)

11. Zahlung:

Der Kaufpreis ist ohne Abzug von Skonto bei Übernahme der Ware zu bezahlen. Das Recht auf Anzahlung bei einer Lieferzeit von mehr als 4 Wochen gilt vereinbart. Die Höhe darüber ist mit dem Kunden zu vereinbaren. Die Restzahlung hat prompt bei Warenübernahme zu erfolgen. Abweichende Zahlungsmodalitäten bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens der Firma Haunold Bernhard. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 5% über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank vereinbart. Angelaufene Mahn- und Inkassospesen sind ebenfalls vom säumigen Kunden zu tragen.

12. Eigentumsvorbehalt:

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im uneingeschränkten Eigentum von Firma Haunold Bernhard.

13. Rücktritt vom Kaufvertrag:

Kommt der Kunde einer vereinbarten Zahlung nicht nach behält sich die Firma Haunold Bernhard das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt bei Eröffnung eines Ausgleichs- Konkurs oder Schuldenregulierungsverfahren über das Vermögen des Kunden.